Wird der Elternteil mit Behinderung selbst Arbeitgeber*in der Assistenzkräfte, kann der Elternassistenz e. V.  die Leistungen der Budgetbegleitung sowie Lohnbüro anbieten:

Leistungen als Lohnbüro:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung der angestellten Assistenzkräfte inklusive der SV-, BGW-, U1- und U2-Meldungen und Steuermeldungen, Überweisungslisten
  • Kosten je nach Aufwand oder Pauschalen können vereinbart werden

Für die Budgetbegleitung können wir von Hannover aus Folgendes anbieten:

  • Budgetkalkulation und Vorbereitung der Budgetabrechnung gegenüber den Leistungsträgern
  • Unterstützung bei Auswahl- und Vertragsgestaltung mit den Assistenzkräften
  • Vorlagen unter anderem für Arbeitsverträge, Stundennachweise, Budgetabrechnungen 
  • Kosten für die Budgetbegleitung: 10 % der gesamten Personalkosten

Fortbildung der Assistenzkräfte zum Thema Elternassistenz und erste Hilfe bei Kindern und Paragraph 8a Kinderschutz muss je nach Anzahl der Assistent*innen zusätzlich bezahlt werden.

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