Wird der Elternteil mit Behinderung selbst Arbeitgeber*in der Assistenzkräfte, kann der Elternassistenz e. V. die Leistungen der Budgetbegleitung sowie Lohnbüro anbieten:
Leistungen als Lohnbüro:
- Lohn- und Gehaltsabrechnung der angestellten Assistenzkräfte inklusive der SV-, BGW-, U1- und U2-Meldungen und Steuermeldungen, Überweisungslisten
- Kosten je nach Aufwand oder Pauschalen können vereinbart werden
Für die Budgetbegleitung können wir von Hannover aus Folgendes anbieten:
- Budgetkalkulation und Vorbereitung der Budgetabrechnung gegenüber den Leistungsträgern
- Unterstützung bei Auswahl- und Vertragsgestaltung mit den Assistenzkräften
- Vorlagen unter anderem für Arbeitsverträge, Stundennachweise, Budgetabrechnungen
- Kosten für die Budgetbegleitung: 10 % der gesamten Personalkosten
Fortbildung der Assistenzkräfte zum Thema Elternassistenz und erste Hilfe bei Kindern und Paragraph 8a Kinderschutz muss je nach Anzahl der Assistent*innen zusätzlich bezahlt werden.